Das E-Government-Gesetz, welches im März 2004 in Kraft getreten ist, ermöglicht die virtuelle Erledigung von Amtswegen – von elektronischer Antragstellung über elektronische Zustellung. Die von ANECON entworfene und realisierte A1 Signatur ist mit einer digitalen Unterschrift über das Mobiltelefon zu vergleichen – die A1 Signatur kann natürlich auf von Kunden anderer Mobilfunkanbietern erworben werden, die sich somit digital authentifizieren können.
Ziel war die Entwicklung einer einfachen und sicheren Lösung, die den Bürgern den Zugang zu e-Government ohne Zusatzgeräte erleichtern soll. Mühsame und zeitaufwändige Amtswege gehören somit der Vergangenheit an.
Durch die Kompetenz von ANECON konnte die A1 Signatur in kurzer Entwicklungszeit gelauncht werden, dabei war Security das zentrale Thema, da strenge gesetzliche Richtlinien erfüllt werden mussten. Da es sich um besonders sensible Daten handelt, werden die Daten ausschließlich auf sicheren Servern gespeichert und nicht auf Endgeräten.